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Häufige Streitfälle beim Wohnen

Wenn Nachmietersuche, Schimmel in der Wohnung oder Rauch vom Nachbarn zum Konflikt führt: Sechs häufige Konfliktherde und die Rechtslage dazu.

Die Thuja-Hecke sorgt unter Nachbarn häufig für Unmut. Zur Einigung kann eine Mediation beitragen.

1. Partner zieht mit ein

Situation: Tanja Meier* möchte ihren Lebenspartner bei sich einziehen lassen. Ihr Vermieter ist dagegen. In der 1.5 Zimmer-Wohnung sei nicht genug Platz für zwei.

Rechtslage: Dass der Zuzug des Lebenspartners in die Mietwohnung verboten wird, ist rechtlich unzulässig. Käme es zu einer Kündigung, wäre diese missbräuchlich und könnte angefochten werden. Von einer Überbelegung der Wohnung wird zudem in der Praxis erst ausgegangen, wenn die Personenzahl die Zimmerzahl plus zwei überschreitet. Die Angabe der Personenzahl im Mietvertrag ist nicht massgebend.

2. Mieter beschädigen Parkett und Lavabo

Situation: Das Ehepaar Jäger* zieht aus seiner Mietwohnung aus. Im Wohnungsabnahmeprotokoll hält der Vermieter eine Delle im Parkett fest, für welche die Jägers aufkommen müssen. Das Paar unterschreibt das Protokoll. Zehn Tage später erhält es einen eingeschriebenen Brief. Darin macht der Vermieter nachträglich noch einen Hick im Lavabo geltend.

Rechtslage: Unterschreibt das Paar das Abnahmeprotokoll, so gilt die Unterschrift als Schuldanerkennung und es haftet für die erwähnten Schäden. Ein Mieter sollte das Protokoll nur unterscheiben, wenn er mit dem Inhalt einverstanden ist. Für den Hick im Lavabo muss das Paar nicht aufkommen, da der Vermieter diesen Mangel erst zehn Tage später, anstelle der gesetzlich vorgegebenen drei bis fünf Tage, gemeldet hat. Häufig kommt die Haftpflichtversicherung für Mieterschäden auf.

3. Schimmel in der Wohnung

Situation: Familie Maurer* stellt Schimmel in der Wohnung fest und meldet ihn der Vermieterin telefonisch. Diese unternimmt mehrere Wochen lang nichts, woraufhin Frau Maurer sie mit einem eingeschriebenen Brief zur Behebung mahnt. Die Vermieterin reagiert endlich. Der Schimmel wird entfernt. Kurze Zeit später erhalten die Maurers eine Rechnung. Die Begründung: Die Familie habe nicht gut genug gelüftet.

Rechtslage: Stellen die Mieter einen Mangel wie etwa Schimmel fest, müssen sie ihn der Vermieterin umgehend, am besten per eingeschriebenen  Brief, melden und Behebung verlangen. Denn sie sind dazu verpflichtet, das Eigentum der Vermieterin zu schützen. Unternimmt die Vermieterin nichts, kann die Familie ihr mit einem eingeschriebenen Brief die Hinterlegung des Mietzinses androhen. Familie Maurer muss die Rechnung nur bezahlen, wenn die Vermieterin ihre Schuld am Schimmel beweisen kann. Das ist meist erst durch ein unabhängiges, vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten möglich. Zudem kann Familie Maurer eine Mietzinsreduktion für die Dauer des Vorhandenseins des Mangels verlangen.

4. Stockwerkeigentümer-Entscheid anfechten

Situation: Markus Friedli* ist Stockwerkeigentümer. Aus Versehen erhält er keine Einladung zur nächsten Versammlung. An dieser wird beschlossen, den Kinderspielplatz mit einer Rutschbahn zu versehen. Das Thema wurde jedoch nicht traktandiert. Er erfährt per Protokoll davon. Friedli ist gegen die Rutschbahn.

Rechtslage: Zu einer Stockwerkeigentümer-Versammlungen müssen alle Parteien schriftlich eingeladen werden. Über Themen, die nicht traktandiert wurden, dürfen zudem keine Beschlüsse gefasst werden. Ist Friedli nicht mit dem Rutschbahn-Entscheid einverstanden, kann er diesen innert 30 Tagen ab Kenntnisnahme bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

5. Nachmieter für Mietwohnung gesucht

Situation: Michael Kaufmann* will seine Wohnung ausserterminlich verlassen. Er findet relativ rasch einen Nachmieter, der sich die Wohnung finanziell leisten kann und diese zu den gleichen Bedingungen übernehmen will. Er schlägt ihn seinem Vermieter vor. Dieser lehnt ab.

Rechtslage: Der Mieter muss dem Vermieter lediglich einen Nachmieter vorschlagen, der zahlungsfähig und zumutbar ist und die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernimmt. Am besten schickt er dem Vermieter das Anmeldeformular des Nachmieters aus Beweisgründen eingeschrieben zu. Lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, muss er dies begründen.  Erfüllt der Nachmieter die Voraussetzungen und der Vermieter lehnt ihn trotzdem ab, kann Michael Kaufmann ausserterminlich ausziehen und ist von weiteren Mietzinsen befreit.

6. Der Rauch aus Nachbars Wohnung

Situation: Mirjam Burkhalter* ärgert sich über den Zigaretten-Rauch des Nachbarn unter ihr. Durch einen alten Schrank im Schlafzimmer gelangt der Qualm in ihre Mietwohnung.

Rechtslage: Wurde die Wohnung nicht explizit als Nichtraucher-Wohnung vermietet, hat der Mieter das Recht in seiner Wohnung zu rauchen. Zieht der Rauch effektiv durch den Schrank nach oben, kann die Mieterin dies dem Vermieter als Mangel melden. Letzterer muss diesen beheben oder der Mieterin eine Mietzinsreduktion gewähren. 

* Reale Fälle der Protekta / Namen geändert

Streit unter Nachbarn – wann eine Mediation Sinn macht

«Nicht immer ist der Rechtsweg die geeignete Lösung», weiss Raquel Pais, Rechtsanwältin und Juristin der Protekta Rechtsschutzversicherung. Wenn die Thuja-Hecke zum Nachbarn rüberwächst, die Baumwurzeln Nachbars Gartenplättli beschädigen oder Frau Müller sich regelmässig an Herrn Meiers lauter Musik stört, können sich die Fronten zwischen den Nachbarn verhärten. «Oft raten wir dann zu einer Mediation, damit künftig ein friedliches Nebeneinanderleben wieder möglich ist», sagt Pais. Der Mediator oder die Mediatorin bringt die zerstrittenen Parteien an einen Tisch. Er oder sie übernimmt die Vermittlerrolle und unterstützt die Parteien dabei, eine gemeinsame für sie verträgliche Lösung zu finden. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen Mediationskosten.